Therapieformen in Kürze
Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie
Diese Richtung betrachtet, wie frühere und häufig unbewusste Erfahrungen das heutige Erleben beeinflussen. Zusammenhänge werden sichtbar und neue Wege im Umgang mit alten Mustern können entstehen.
Systemische Therapie
Probleme werden im Zusammenhang mit Beziehungen und dem sozialen Umfeld betrachtet. Unterschiedliche Blickwinkel eröffnen neue Möglichkeiten für das Miteinander.
Psychoanalyse
Die Psychoanalyse arbeitet intensiv mit dem Unbewussten und möchte ein tiefes Verständnis innerer Konflikte ermöglichen.
Verhaltenstherapie
Aktuelle Schwierigkeiten stehen im Vordergrund. Hinderliche Denk- und Verhaltensweisen werden erkannt und schrittweise durch hilfreichere Strategien ersetzt.
In meiner Praxis verbinde ich Techniken aus tiefenpsychologischen, systemischen und verhaltenstherapeutischen Ansätzen, um die Behandlung individuell auf die Patientin oder den Patienten abzustimmen.
Therapie auf Selbstzahlerbasis
Gesetzliche Krankenkassen übernehmen die Kosten einer Heilpraktikerin für Psychotherapie im Regelfall nicht. Als Selbstzahler entscheiden Sie selbst über die Weitergabe vertraulicher Informationen und können ohne vorgeschaltete Kassenbürokratie beginnen.
- keine kassenbedingte Wartezeit oder vorgeschaltete Bürokratie
- keine automatische Diagnoseübermittlung an die Krankenkasse
- individuell gestaltetes Therapiekonzept
- möglicherweise steuerlich als außergewöhnliche Belastung relevant
Private Kranken- und Zusatzversicherung
Einige private Versicherungen oder Zusatzversicherungen erstatten Behandlungen nach dem Heilpraktikergesetz ganz oder teilweise. Die Leistungsspanne hängt vom individuellen Vertrag ab. Klären Sie die Bedingungen bitte vor Beginn direkt mit Ihrem Versicherer; ein möglicher Differenzbetrag ist selbst zu tragen.
Gesetzliche Krankenversicherung
Im Regelfall werden die Kosten nicht übernommen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann jedoch vor Therapiebeginn ein Antrag auf Kostenerstattung gestellt werden. Bedingungen unterscheiden sich; lassen Sie sich deshalb vorab von Ihrer Krankenkasse informieren. Eine Erstattung kann nicht zugesichert werden.
Steuerlicher Hinweis
Psychotherapiekosten können unter bestimmten Voraussetzungen als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt werden. Häufig ist dafür ein amtsärztliches Gutachten im Voraus erforderlich. Bitte lassen Sie sich vor Beginn steuerlich und beim zuständigen Gesundheitsamt beraten.